AGB
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
FÜR DEN VERKAUF VON PRODUKTEN
für Kunden mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz
der Wetrok AG, Steinackerstrasse 62, 8302 Kloten («Wetrok»)
Gültig ab 28.04.2025, ersetzt vollständig alle bisherigen Versionen
1. Allgemeines
1.1. Wetrok ist ein Schweizer Unternehmen für moderne Reinigungstechnik, das mit Reinigungs-, Pflege- und Schutzprodukten, Maschinen, Geräten, Transportwagen, Verbrauchsmaterialen und Handhygienesystemen ein breites Produktesegment führt.
1.2. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») gelten für den Verkauf und die Lieferung aller von Wetrok jeweils vertriebenen Produkte und Dienstleistungen (nachfolgend insgesamt «Produkte») an ihre Kunden (nachfolgend «Kunden»).
Spätestens mit der Auftragserteilung eines Kunden an Wetrok gelten die AGB vom Kunden als akzeptiert. Mit der Auftragserteilung erklärt der Kunde seinen Willen, mit Wetrok einen Kaufvertrag abschliessen zu wollen. Mit der Auftragsbestätigung bestätigt Wetrok den definitiven Abschluss des Kaufvertrages mit dem Kunden.
1.3. Wetrok verkauft und liefert grundsätzlich nur an professionelle Kunden (Business-to-Business) mit Wohn- oder Firmensitz in der Schweiz [oder Liechtenstein].
1.4. Bei Produkten, die an Kunden mit Wohn- oder Firmensitz ausserhalb der Schweiz [oder Liechtenstein] verkauft und geliefert werden, oder welche durch den Kunden gemietet werden, gelten zusätzliche bzw. teilweise abweichende Bestimmungen zu diesen AGB.
1.5. Die AGB sind ein integrierter Bestandteil der Offerte, Auftragserteilung, Auftragsbestätigung und Auslieferung durch Wetrok. Weitere oder anders lautende Abmachungen werden nur anerkannt, wenn diese in der Auftragsbestätigung festgehalten oder von Wetrok anderweitig ausdrücklich bestätigt sind.
1.6. Die Spezifikationen zu den einzelnen Produkten sind den jeweiligen Beiblättern, der Preisliste oder dem Webshop zu entnehmen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Wetrok stützen sich auf die jeweils aktuelle Preisliste und sind als freibleibend zu verstehen. Die Angebote stehen ausserdem immer unter der auflösenden Bedingung einer Lieferunmöglichkeit oder einer fehlerhaften Preisangabe.
2.2. Der Kunde kann einen Auftrag mündlich, per Telefon, schriftlich oder via E-Mail erteilen. Erst durch die Auftragsbestätigung durch Wetrok via E-Mail oder Briefpost oder durch die Auslieferung der bestellten Produkte durch Wetrok inkl. Lieferschein wird ein Kaufvertrag zwischen den Parteien rechtsgültig abgeschlossen.
2.3. Angenommene Aufträge verpflichten den Kunden zur Abnahme der bestellten Produkte.
2.4. Nachträgliche Änderungen oder Stornierungen von angenommenen Aufträgen vor Lieferung des Produktes sind grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon liegen im ausschliesslichen Ermessen von Wetrok.
2.5. Bei Aktionen und Promotionen gilt generell: «nur so lange Vorrat»
3. Umfang der Produkte-Lieferung
Für Umfang und Ausführung der Produkte-Lieferung ist die Auftragsbestätigung von Wetrok massgebend. Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden zusätzlich berechnet.
4. Preis
4.1. Sämtliche Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuern und exkl. allfällig weiterer gesetzlicher Gebühren und Abgaben wie z.B. der VEG (vorgezogene Entsorgungsgebühr) oder der VOC-Abgabe (volatile organic compounds) in Schweizer Franken (CHF). Die Mehrwertsteuer und etwaige gesetzliche Gebühren und Abgaben werden separat und ebenfalls in Schweizer Franken (CHF) ausgewiesen.
4.2. Nebenkosten wie Installation, Zusatzmaterial, Verpackung, Versand und Serviceleistungen werden zusätzlich verrechnet.
5. Zahlungsbedingungen / Verrechnung / Abtretung
5.1 Zahlungen sind vom Kunden am Sitz von Wetrok ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren jeglicher Art innert 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum zu leisten.
5.1. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung ganz oder teilweise nicht innert 30 Tagen nach, verrechnet Wetrok einen Verzugszins von 6% p.a. ab Rechnungsdatum. Die Leistung von Verzugszinsen berührt die Verpflichtung zur vertragsmässigen Zahlung nicht.
5.2. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn Transport, Ablieferung, Inbetriebsetzung oder Abnahme der Lieferung aus Gründen, die Wetrok nicht zu verantworten hat, verzögert oder verunmöglicht werden. Es ist unzulässig, Zahlungen wegen Beanstandungen, Ansprüchen oder von Wetrok nicht anerkannten Gegenforderungen des Kunden zu kürzen oder zurückzuhalten. Die Zahlungstermine sind auch einzuhalten, wenn unwesentliche Teile fehlen, aber der Gebrauch des gelieferten Gegenstandes dadurch nicht verunmöglicht wird, oder wenn an den gelieferten Gegenständen Nacharbeiten notwendig sind.
5.3. Bei der ersten Mahnung entsteht noch keine Bearbeitungsgebühr. Wetrok kann für jede weitere Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erheben.
5.4. Der Kunde verzichtet auf eine verrechnungsweise Tilgung seiner Schuld.
5.5. Die Abtretung von Ansprüchen eines Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und der diesen AGB zugrundeliegenden Produkte-Lieferung ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von Wetrok zulässig. Wetrok ist ihrerseits berechtigt, Dritte mit der Erfüllung von Pflichten basierend auf diesen AGB zu betrauen.
6. Rechnung
Der Kunde hat die Rechnung nach Erhalt umgehend zu prüfen. Beanstandungen sind Wetrok innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich zu melden. Nach Ablauf dieser Frist von 10 Tagen gilt die Rechnung als akzeptiert.
7. Lieferbedingungen / Auftragsbearbeitung / Incoterms
7.1. Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Lieferfristen. Sollte eine Lieferfrist durch Wetrok nicht eingehalten werden können, so teilt Wetrok dies dem Kunden mit. Der Kunde verzichtet auf die Geltendmachung eines Verzugsschadens und hat Wetrok eine Nachfrist zu gewähren, die nochmals der Länge der vereinbarten Lieferfrist entspricht.
7.2. Die vereinbarte Lieferfrist wird angemessen verlängert:
a) wenn Wetrok die Angaben, die sie für die Ausführung des Auftrages benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn sie der Kunde nachträglich abändert und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht; oder
b) wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Machtbereichs von Wetrok liegen. Solche Hindernisse sind beispielsweise Epidemien, Krieg, erhebliche Betriebsstörungen, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung der nötigen Rohmaterialien, Halb- oder Fertigwaren und behördliche Massnahmen.
7.3. Wetrok ist zu Teillieferungen berechtigt. Kann ein Teil der bestellten Produkte nicht geliefert werden, hat der Kunde kein Recht auf Stornierung der gesamten Bestellung. Der Kunde hat keine weitergehenden Ansprüche gegenüber Wetrok.
7.4. Bei Bestellungen ab einem Warenwert von CHF 350.00 (exkl. Mehrwertsteuern und exkl. allfällig weiterer gesetzlicher Gebühren und Abgaben) werden keine Lieferkosten berechnet.
Bei Bestellungen mit einem Warenwert von weniger als CHF 350.00 (exkl. Mehrwertsteuern und exkl. allfällig weiterer gesetzlicher Gebühren und Abgaben) wird eine Lieferkostenpauschale von CHF 28.00 in Rechnung gestellt.
Für Expresslieferungen fallen zusätzliche Lieferkosten an. Wetrok weist den Kunden auf die entsprechenden Zusatzkosten hin.
8. Transport und Versicherung
8.1. Besondere Wünsche betreffend Versand und Transportversicherung sind Wetrok frühzeitig und schriftlich bekanntzugeben.
8.2. Die Transportversicherung gegen Schäden jeder Art obliegt dem Kunden. Auch wenn sie von Wetrok abzuschliessen ist, geht sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
9. Prüfung der Lieferung
9.1. Der Kunde hat gelieferte Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Unversehrtheit zu prüfen. Mängelrügen sind Wetrok innert 10 Kalendertagen ab dem Zeitpunkt der Zustellung schriftlich und unter Angabe der Beanstandung zu melden. Beanstandete Produkte darf der Kunde nicht benutzen.
9.2. Erfolgt keine Mängelrüge innert 10 Kalendertagen nach Erhalt, so gilt das Produkt als vorbehaltlos angenommen.
10. Nutzen und Gefahr
Nutzen und Gefahr gehen auf den Kunden über, sobald das Produkt dem Kunden oder der für den Transport zuständigen (natürlichen oder juristischen) Person übergeben worden ist.
11. Rücknahmen
11.1. Es werden keine Produkte wegen Nichtgebrauchs zurückgenommen.
11.2. Eine Rückgabe von falsch bestellten Produkten ist gegen Vorlage des Lieferscheins / der Faktura möglich. Retouren müssen innert 10 Tagen ab Lieferscheindatum / Faktura Datum unter der Telefon Nummer 0848 81 81 81 angemeldet werden. Die angemeldete Retoure ist innert 30 Tagen ab Lieferscheindatum / Faktura Datum zurückzusenden. Verspätete Retouren werden nicht akzeptiert.
11.3. Das Produkt muss originalverpackt, ungebraucht, unbeschadet, sauber und vollständig samt allfälligem Zubehör zurückgesendet werden. Bei Entfernung eines allfälligen Garantiesiegels ist das Rückgaberecht in jedem Falle ausgeschlossen.
11.4. Die Kosten für die Rückgabe sind vom Kunden selbst zu tragen. Bei Abholung des Produktes durch Wetrok wird ein Pauschalbetrag von CHF 90.00 erhoben. Für falsch bestellte Produkte behält Wetrok sich vor, den entstandenen Aufwand und die Kosten den Kunden weiter zu verrechnen.
12. Garantiebestimmungen
12.1. Wetrok garantiert für die von ihr gelieferten Produkte eine einwandfreie Funktion für den vorgesehenen und zugesicherten Gebrauch.
12.2. Garantieansprüche hat der Kunde ausdrücklich als solche geltend zu machen. Reparaturarbeiten werden durch die regionalen Wetrok Servicetechniker vor Ort oder in der Service-Werkstatt ausgeführt. Ein Austausch gegen ein neues Produkt ist nur mit Zustimmung von Wetrok möglich. Transportierbare Produkte sind Wetrok nach vorheriger Rücksprache auf Rechnung und Gefahr des Kunden einzusenden. Ersetzte Teile werden Eigentum von Wetrok und müssen einzig auf Verlangen an den Kunden zurückgegeben werden.
12.3. Die Garantiezeit für Maschinen (Scheuersaugmaschinen, Kehrmaschinen, Nass- und Trockensauger, Einscheibenmaschinen, Trockensauger, Teppich- und Dampfreiniger, Reinigungsroboter) beträgt 24 Monate. Die Garantiezeit für die Wetrok Lithium-Eisenphosphat-Akkus für konventionelle Scheuersaugmaschinen beträgt 5 Jahre oder 2000 Ladezyklen, was immer zuerst eintrifft. Für alle anderen Geräte beträgt die Garantiezeit 12 Monate. Die Garantiezeit beginnt mit Übergang von Nutzen und Gefahr gemäss vorstehender Ziffer 10.
12.4. Die Garantiezeit auf Ersatzteile beträgt 6 Monate nach dem Einbau / dem Ersetzen durch Wetrok.
12.5. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden infolge Abnützung durch Gebrauch, mangelhafter Wartung und / oder mangelhafter Reinigung, fahrlässiger oder nicht bestimmungsgemässem Gebrauch, Missachtung von Betriebsvorschriften, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, mangelhafter und nicht von Wetrok ausgeführter Wartungsarbeiten, äusserer Einwirkungen wie Vandalismus, Naturkatastrophen oder Umwelteinflüsse, Verwendung von nicht von Wetrok vertriebenen oder autorisierten Zubehör und / oder nicht von Wetrok vertriebenen oder autorisierten Ersatzteilen und / oder nicht von Wetrok vertriebenen oder autorisierten Reinigungsmitteln, Vornahme von Installationen, Reparaturen oder Um- und Anbauten an Produkten durch nicht von Wetrok autorisierte Dritte.
13. Gewährleistung
Sämtliche weitergehenden und insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung, so u.a. die Möglichkeit von Wandlung und Minderung, werden hiermit ausgeschlossen.
14. Produktsicherheit und Lagerhinweise
14.1. Chemisch-technische Produkte (CTP): Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge können dem entsprechenden Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Diese können unter wetrok.com eingesehen oder unter der Telefonnummer 0848 81 81 81 bestellt werden. Die Produkte sind für professionelle Anwender / Spezialisten bestimmt. Die Lagerung hat im verschlossenen Originalgebinde zu erfolgen. Die CTP sind vor Frost, Hitze und Licht zu schützen.
14.2. Maschinen: Die «Technische Dokumentation» zu jeder Maschine ist integraler Bestandteil dieser AGB und kann jederzeit unter techinfo.wetrok.com abgerufen und eingesehen werden.
15. Haftung
Wetrok hat den Kauf vertragsgemäss auszuführen und ihre Garantiepflicht zu erfüllen. Jede weitere resp. darüberhinausgehende Haftung gegenüber dem Kunden für irgendwelche Schäden werden hiermit wegbedungen. Namentlich haftet Wetrok in keinem Fall für (i) leichte und mittlere Fahrlässigkeit, (ii) indirekte und mittelbare Schäden und Folgeschäden und entgangenen Gewinn, (iii) nicht realisierte Einsparungen, (iv) Schäden aus Lieferverzug sowie (v) jegliche Handlungen und Unterlassungen der Hilfspersonen von Wetrok.
Weiter haftet Wetrok insbesondere nicht bei fahrlässiger oder bestimmungswidriger Benutzung, Missachtung von Betriebsvorschriften, Nutzungseinschränkungen / Sicherheitshinweisen und Technische Dokumentation.
16. Technische Unterlagen und Immaterialgüterrecht
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstige produkt-, anwendungs- oder projektbezogene Unterlagen, die Know-how oder Informationen über ein Produkt beinhalten (insgesamt das «Produkte-Know-how»), sowie sämtliche allfällige Immaterialgüterrechte am und aus einem Produkt, bleiben trotz Überlassung eines Produktes zum Kauf an den Kunden im Eigentum der Wetrok. Das Produkte-Know-how darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Wetrok weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
17. Modell- und Konstruktionsänderungen
Modell- und Konstruktionsänderungen sowie daraus resultierende Preisänderungen sind jederzeit vorbehalten.
18. Eigentumsvorbehalt
18.1. Wetrok behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zu ihrer vollständigen Bezahlung vor.
18.2. Wetrok ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen. Vor dem Eigentumsübergang ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung der bestellten Produkte ohne ausdrückliche Einwilligung von Wetrok unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, Wetrok unverzüglich schriftlich zu informieren, falls Drittpersonen auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zugreifen.
19. Datenschutz
19.1. Die Bearbeitung der durch Wetrok erhobenen Daten erfolgt im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz.
19.2. Sofern der Kunde einen Kauf über Waren, Werke und Leistungen bei Wetrok tätigt, ist Wetrok berechtigt, dem Kunden Informationen über eigene ähnliche Waren, Werke und Leistungen über die beim Kauf übersandte E-Mail-Adresse zu übersenden (Art. 3 Bst. o UWG). Die Verwendung dieser E-Mailadresse kann der Kunde jederzeit insgesamt oder für einzelne Massnahmen, z.B. per E-Mail, Brief (an Wetrok AG, Steinackerstrasse 62, 8302 Kloten) ablehnen,
19.3. Einige Produkte verfügen über Kameras, welche Bilder aufzeichnen. Zudem sind einige Produkte mit dem «Wetrok Connect System» ausgestattet. Diese Systeme können die jeweiligen Daten an die von Wetrok und / oder von ihren Technologiepartnern betriebenen Server übermitteln. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Daten aus diesen Systemen könnte eine Verbindung zu Personen, welche die Maschine bedienten, möglich sein.
19.4. Wetrok und / oder ihre Technologiepartner verwenden die aufgenommenen und gespeicherten Bilder und sonst erzeugten Daten, um diese im Rahmen ihres berechtigten Interesses weiterzuentwickeln. Namentlich verarbeiten Wetrok und / oder ihre Technologiepartner die Bilder und sonstigen Daten ausschliesslich zur Analyse und Optimierung des entsprechenden Produkteverhaltens. Die erhobenen Daten werden maschinenspezifisch übermittelt. Der Kunde stimmt dieser beschriebenen Datenbearbeitung durch Wetrok und/oder ihre Technologiepartner hiermit zu. Der Kunde und Betreiber trifft zudem die nötigen Vorkehrungen zur Vermeidung von Aufnahmen, die gegen die geltenden gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz verstossen. Des Weiteren verpflichtet sich der jeweilige Kunde und Betreiber sicherzustellen, dass von den die Maschine bedienenden Personen jeweils eine schriftliche Einverständnis-Erklärungen in Bezug auf eine etwaige personenbezogene Datenverarbeitung durch Wetrok und / oder ihrer Technologiepartner vorliegen.
19.5. Für die Bearbeitung von Personendaten gilt im Übrigen die Datenschutzerklärung in der aktuell gültigen Fassung. Diese ist abrufbar unter wetrok.ch/ch_de/datenschutz.
20. Salvatorische Klausel
20.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Auftragserteilung durch den Kunden unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung von Wetrok am nächsten kommen.
20.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
21.1. Die vorliegenden AGB unterstehen Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 («Wiener Kaufrecht») sowie unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen.
21.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist Zürich.
Wetrok behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Gegenüber dem Kunden massgebend ist die Fassung der AGB im Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden.